Unser Team

Unser generationenübergreifendes Team besteht aus erfahrenen Pädagoginnen mit vielfältigen beruflichen Hintergründen und Ausbildungen.
Unsere Begeisterung für die Natur und Gärtnern bringen wir mit Freude in unsere Arbeit ein. 

DIin Johanna Biesenbender

Obfrau

Kindergartenpädagogin
Studium der Landschaftsplanung und Landschaftsarchitektur an der BOKU in Wien

Schwerpunkte des Studiums waren
Kinder und Freiraum
sowie Subsistenz- und Gartenwirtschaft

Mag.a Silvia Schachinger

Kassierin

Studium der Mathematik und Darstellende Geometrie, Ausbildung für mathematische Früherziehung

Erfahrung mit dem Anlegen und Betreuen von Schulgärten

Nicole Rittig, MEd

Obfrau und Kassierin Stellvertreterin

Kindergartenpädagogin und Früherzieherin Studium der Umweltpädagogik mit Schwerpunkt Naturpädagogik und Green Care

Lehrgang Gartenpädagogik Jugendleiter*innenausbildung auf Basis der Naturerlebnispädagogik, Lehrgang Sensorische Integration und Sensomotorische Wahrnehmungsförderung

Tanja Stütz

Schriftführerin

Kindergartenpädagogin und Früherzieherin

Zertifizierte Waldpädagogin

Studium der Umweltbildung und Beratung

Vereinszweck

(1) Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Stärkung der Naturverbundenheit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Er bezweckt Menschen Naturkontakt und einen Zugang zu gärtnerischen Tätigkeiten zu ermöglichen und im Zuge dessen körperliche und psychische Gesundheit, sowie Biodiversität zu fördern. Weiters bezweckt der Verein die Förderung von wissenschaftlichem Denken und Arbeiten, die Förderung von Verständnis und praktischen Erfahrungen in MINKT-Disziplinen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Kunst und Technik) mit einem Schwerpunkt auf biologische Zusammenhänge und die Bildung für Nachhaltige Entwicklung.
(2) Der Verein verfolgt nach seinen Statuten ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und ist daher ein gemeinnütziger Verein im Sinne der geltenden abgabenrechtlichen Bestimmungen (§§ 34 bis 47 der Bundesabgabenordnung – BAO). Allfällige nicht im Sinne der §§ 34ff BAO begünstigte Zwecke sind den begünstigten Zwecken völlig untergeordnet und werden höchstens im Ausmaß von 10% der Gesamtressourcen verfolgt.